Erwägungsgrund 3 32024D1204
Am 13. Dezember 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/2208 angenommen, mit dem der Beschluss (GASP) 2017/1775 geändert und ein neuer Rahmen geschaffen wurde, der restriktive Maßnahmen gegen Personen und Einrichtungen ermöglicht, die für die Bedrohung des Friedens, der Sicherheit oder der Stabilität in Mali oder für die Behinderung oder Untergrabung des erfolgreichen Abschlusses des politischen Übergangs in Mali verantwortlich sind.