Erwägungsgrund 5 32024D1204
Am 4. Januar 2024 hat der Rat angesichts des Auslaufens der VN-Sanktionsregelung gegen Mali den Durchführungsbeschluss (GASP) 2024/215 angenommen, durch den alle Einträge in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/1775 gestrichen wurden.