Erwägungsgrund 3 32024D1209
Die Verzinsung nicht geldpolitischer Einlagen sollte nicht dazu führen, dass die Transmission oder die Durchführung der Geldpolitik anhaltend oder strukturell gestört werden, sondern das ordnungsgemäße Funktionieren der Märkte sicherstellen und somit die Möglichkeit starker Volatilität solcher Einlagen beschränken.