Erwägungsgrund 2 32024D1209
Im Anschluss an die Überprüfung entschied der EZB-Rat, dass die Verzinsung nicht geldpolitischer Einlagen transparenter werden muss. Die für diese Einlagen geltenden Zinssätze sind in den Leitlinien (EU) 2019/671 (EZB/2019/7), (EU) 2024/1211 (EZB/2024/13), (EU) 2022/912 (EZB/2022/8) der Europäischen Zentralbank und im Beschluss (EU) 2019/1743 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/31) festgelegt. Zur Verbesserung der Transparenz und Kohärenz von miteinander zusammenhängenden Rechtsakten sollten die Zinssätze umfassend in einem einzigen Rechtsakt festgelegt werden, um die Bekanntgabe der Zinssätze zu erleichtern und künftige Anpassungen dieser Zinssätze zu ermöglichen.