Erwägungsgrund 4 32024D1209
Der EZB-Rat hat den Leitzinssatz auf den Euro Short Term Rate (EURSTR) abzüglich eines Spreads festgelegt. Sollten sich die Marktbedingungen ändern, kann der Spread einfach angepasst werden, um die Wirksamkeit der geldpolitischen Transmission zu wahren und gleichzeitig das Risiko abrupter Zu- oder Abflüsse in die oder aus den Geldmärkten zu minimieren und einfache und kohärente Zinsregelungen mit sehr wenigen Ausnahmen schaffen zu können. Der EZB-Rat hat den Spread festgesetzt und wird ihn erforderlichenfalls anpassen, damit die Ziele der Zinspolitik erreicht und negative Auswirkungen auf die Durchführung der Geldpolitik oder das Funktionieren der Märkte vermieden werden. Der Spread ist derzeit auf 20 Basispunkte festgesetzt.