Erwägungsgrund 3 32024D1246
Gemäß der Resolution Nr. 265 wird das genehmigte Stammkapital der EBWE um 400000 eingezahlte Anteile erhöht und die Mitglieder der EBWE können am oder vor dem 30. Juni 2025 oder an oder vor einem späteren, vom Direktorium der EBWE am oder vor dem 30. Juni 2025 festzulegenden Zeitpunkt bis spätestens zum 31. Dezember 2025 anteilig im Verhältnis zu ihrer bestehenden Beteiligung eine Anzahl ganzer Anteile zeichnen. Die Kapitalerhöhung ist in fünf gleichen Raten zu zahlen, die erste muss von jedem Mitglied bis zum i) 30. April 2025 oder ii) 60 Tage nach Wirksamwerden der Zeichnungsurkunde gezahlt werden, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist. Die verbleibenden vier Raten müssen jeweils bis zum 30. April 2026, 30. April 2027, 30. April 2028 und 30. April 2029 gezahlt werden. Der Union wird somit gestattet, 12102 neue Anteile im Nennwert von je 10000 EUR und mit einem Gesamtbetrag von 121020000 EUR zu zeichnen, sodass sich die Zahl der eingezahlten Anteile der Union auf 102146 erhöht.