Erwägungsgrund 6 32015L0413
Das Bewusstsein der Unionsbürger für die in den verschiedenen Mitgliedstaaten geltenden Straßenverkehrsvorschriften und hinsichtlich der Umsetzung dieser Richtlinie sollte insbesondere durch geeignete Maßnahmen erhöht werden, die eine ausreichende Informationsverbreitung über die Folgen der Nichteinhaltung der Straßenverkehrsvorschriften bei Reisen in einem anderen als dem Zulassungsmitgliedstaat sicherstellen.