Erwägungsgrund 13 32024D1336
Insbesondere sollte der Titel des Beschlusses (GASP) 2023/1532 geändert werden und Maßnahmen zur Reisebeschränkung und zum Einfrieren von Vermögenswerten gegen Personen, die für das iranische Programm für Flugkörper verantwortlich sind, dieses unterstützen oder daran beteiligt sind oder die iranische Flugkörper oder UAV oder damit verbundene Technologien liefern, verkaufen oder anderweitig an ihrer Verbringung nach Russland beteiligt sind, wenn dies zur Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine geschieht oder bewaffnete Gruppen und Organisationen sie verwenden, um Frieden und Sicherheit im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres zu untergraben, oder gegen die Resolution 2216 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen verstoßen wird.