Erwägungsgrund 10 32024D1353
Am 21. März 2024 erklärte der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen, dass die Europäische Union weiterhin entschlossen ist, zusammen mit internationalen Partnern die Instandsetzung, die Erholung und den Wiederaufbau in der Ukraine zu unterstützen. Der Europäische Rat begrüßte die jüngste Stärkung der EUAM Ukraine, durch die es möglich sein wird, die Unterstützung für die ukrainischen Strafverfolgungsbehörden in den befreiten und angrenzenden Gebieten der Ukraine sowie für die Reformen im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses der Ukraine auszuweiten.