Erwägungsgrund 1 32024D1471
In seinen Schlussfolgerungen vom 22. März 2024 erklärte der Europäische Rat, dass die Europäische Union angesichts der Dringlichkeit der Lage entschlossen ist, der Ukraine und ihrer Bevölkerung weiterhin so lange und so intensiv wie nötig die erforderliche politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Unterstützung zu leisten.