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Angesichts des sich wandelnden Bedarfs der ukrainischen Streitkräfte und zur Maximierung des Mehrwerts der EU sollte der durch den Beschluss (GASP) 2021/509 eingesetzte Fazilitätsausschuss die Zuweisung der erhaltenen Beträge an die Unterstützungsmaßnahmen im Einklang mit einer vom PSK gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/509 des Rates festgelegten gesonderten strategischen Orientierung festlegen und regelmäßig überprüfen. Die Vorschriften des Artikels 5 Absatz 5 sowie des Artikels 11 Absätze 8 und 14 des Beschlusses (GASP) 2021/509 sollten Anwendung finden —
Angesichts des sich wandelnden Bedarfs der ukrainischen Streitkräfte und zur Maximierung des Mehrwerts der Union wird die Zuweisung der erhaltenen Beträge an…
Der durch den Beschluss (GASP) 2021/509 eingesetzte Ausschuss legt Art und Umfang der im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme zu finanzierenden Unterstützung unter…
Der durch den Beschluss (GASP) 2021/509 eingesetzte Ausschuss legt Art und Umfang der im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme zu finanzierenden Unterstützung unter…
Vor der Annahme des vorliegenden Beschlusses wurde im Einklang mit Artikel 9 des Beschlusses (GASP) 2021/509 eine strategische Ausrichtung für den…
Die Kommission sollte jedes Jahr eine Bewertung der Durchführung der Unterstützung im Rahmen der Fazilität vornehmen. Sie sollte dem mit dieser Verordnung…
Im vorliegenden Beschluss werden die Verfahren und Anforderungen für den Erlass und die Durchführung von Unterstützungsmaßnahmen, die über die Fazilität…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.