Art. 14 32024D1514
Die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit führt die Sekretariatsgeschäfte der Wissenschaftlichen Ausschüsse und ihrer Arbeitsgruppen sowie aller anderen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Umsetzung dieses Beschlusses.
Das Sekretariat leistet die notwendige wissenschaftliche und administrative Unterstützung, um den Wissenschaftlichen Ausschüssen ein effizientes Arbeiten zu ermöglichen, die Einhaltung der Geschäftsordnung, insbesondere der Anforderungen der höchsten Fachkompetenz, Unabhängigkeit und Transparenz zu überwachen, und um die Kommunikation über die Aktivitäten der Ausschüsse und den entsprechenden Dialog mit Interessengruppen, insbesondere die Durchführung von Anhörungen über die Aktivitäten der Ausschüsse und die Veröffentlichung der Gutachten und anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Dokumente, zu gewährleisten. Darüber hinaus unterstützt das Sekretariat die Ausschüsse und sorgt entsprechend der Geschäftsordnung für die Qualitätskontrolle der Gutachten in Bezug auf Vollständigkeit, Kohärenz, Klarheit, Erfüllung des Auftrags und Einhaltung der redaktionellen Standards.
Das Sekretariat gewährleistet die wissenschaftliche und technische Koordination der Arbeit der Wissenschaftlichen Ausschüsse und erforderlichenfalls die zeitnahe Koordination ihrer Tätigkeit mit der anderer Unionseinrichtungen, anderer nationaler und anderer internationaler Einrichtungen – zwecks Gewährleistung der Kohärenz der Risikobewertung bei Fragen von gemeinsamem Interesse – sowie die Anwendung des in der Geschäftsordnung festgelegten Stakeholder-Dialog-Verfahrens und die Kommunikation über die Arbeit der Ausschüsse.