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Der SCCS und der SCHEER setzen sich aus jeweils höchstens 19 Mitgliedern zusammen. Der Generaldirektor/Die Generaldirektorin der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit legt die Anzahl der Mitglieder der einzelnen Ausschüsse nach Maßgabe der jeweiligen Erfordernisse fest.
Die Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse werden vom Generaldirektor/von der Generaldirektorin der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf Grundlage ihres nachgewiesenen wissenschaftlichen Fachwissens und der von den Kandidaten belegten Erfahrung für das festgelegte Spektrum an Disziplinen ernannt, wobei folgenden Erfordernissen Rechnung getragen wird:
einer ausgewogenen Vertretung von Fachwissen in einem oder mehreren Zuständigkeitsbereichen des entsprechenden Ausschusses, so dass insgesamt das größtmögliche Spektrum an Disziplinen abgedeckt wird, damit der Ausschuss seinen Auftrag erfüllen kann und damit der Vielfalt der wissenschaftlichen Probleme und Lösungsansätze Rechnung getragen wird;
der Unabhängigkeit und der Vermeidung von Interessenkonflikten;
einer ausgewogenen Vertretung nach geografischer Herkunft;
einer ausgewogenen Vertretung nach Geschlecht.
Die Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse werden von einer Liste geeigneter Kandidaten ernannt, die im Anschluss an die Veröffentlichung eines Aufrufs zur Interessenbekundung auf der Kommissionswebsite erstellt wird; diese Website wird mit dem Register der Expertengruppen der Kommission (im Folgenden das „Register der Expertengruppen“) und anderer ähnlicher Gremien verlinkt.
Geeignete Kandidaten, die in die Liste gemäß Absatz 3 aufgenommen, jedoch nicht ernannt wurden, werden in eine Reserveliste aufgenommen. Die Reserveliste kann dazu dienen, geeignete Kandidaten als Ersatz für Mitglieder zu finden, deren Mitgliedschaft im Ausschuss gemäß Artikel 5 Absatz 2 oder durch Tod endet.
Die Liste der Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse wird im Register der Expertengruppen veröffentlicht und auf der entsprechenden Website der Kommission zur Verfügung gestellt.
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