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Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 95/320/EG sieht vor, dass die Kommission die Mitglieder des Ausschusses auf der Grundlage der nachgewiesenen wissenschaftlichen Sachkunde und Erfahrung ernennt und dabei die Notwendigkeit berücksichtigt, die verschiedenen Fachgebiete abzudecken.
Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses 95/320/EG sieht vor, dass der Ausschuss aus höchstens 21 Mitgliedern besteht, die aus den Reihen der von den Mitgliedstaaten…
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses 2007/602/EG werden als Mitglieder der Gruppe von der Kommission Spezialisten ernannt, die über Sachkenntnis in den…
Die Mitglieder der Gruppe werden von der Kommission nach einem Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen aus einem Kreis von fachlich und wissenschaftlich hoch…
Als Mitglieder der Gruppe, nachstehend als „Mitglieder“ bezeichnet, werden von der Kommission Spezialisten ernannt, die über Sachkenntnis in den in Artikel 2…
Die Kommission ernennt Sachverständige mit Fachkenntnissen auf dem unter das Mandat der Gruppe fallenden Gebiet zu Mitgliedern der Gruppe. Zugrundegelegt werden…
Gemäß Artikel 3 der Entscheidung 2006/505/EG der Kommission setzt sich die Gruppe aus höchstens sieben Mitgliedern zusammen; die Kommission beruft als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.