Erwägungsgrund 8 32024D1514
Die Mitglieder der Ausschüsse sollten hochqualifizierte, spezialisierte und unabhängige Sachverständige sein, die im öffentlichen Interesse arbeiten. Sie sollten anhand objektiver Kriterien und aufgrund einer öffentlichen Aufforderung zur Interessenbekundung ausgewählt und ad personam ernannt werden. Das Fachwissen der Mitglieder sollte die Zuständigkeitsbereiche der Ausschüsse angemessen abdecken und der Vielfalt der wissenschaftlichen Probleme und Lösungsansätze Rechnung tragen. So weit wie möglich sollte ein ausgewogenes Verhältnis in Bezug auf geografische Herkunft und Geschlecht gewahrt werden.