Erwägungsgrund 7 32024D1514
Die Arbeit der Wissenschaftlichen Ausschüsse sollte auf den Grundsätzen der hohen Fachkompetenz, Unabhängigkeit und Transparenz beruhen. Sie muss im Einklang mit vorbildlichen Verfahren und nach den Grundsätzen einer von Risikomanagement und Entscheidungsfindung unabhängigen Risikobewertung erfolgen.