Erwägungsgrund 9 32024D1514
Die Wissenschaftlichen Ausschüsse sollten ausreichend flexibel organisiert sein, um die Beratung der Kommission in Fragen zu ermöglichen, die in die festgelegten Zuständigkeitsbereiche fallen, sowie zu neu auftretenden und neu identifizierten Gesundheitsrisiken und in Fragen, die nicht im Zuständigkeitsbereich anderer Unionseinrichtungen liegen, und um im Bedarfsfall kurzfristige Beratung zu leisten.