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(1) Wissenschaftlicher Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) Auf Ersuchen der Kommissionsdienststellen erstellt der SCCS Gutachten zu Fragen im Zusammenhang mit Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, insbesondere chemischen, biologischen, mechanischen und anderen physikalischen Risiken, von a) Verbraucherprodukten (außer Lebensmitteln), zum Beispiel von — Kosmetika und ihren Inhaltsstoffen, einschließlich Nanomaterial, Haarfärbemitteln, Duftstoffbestandteilen; — Körperpflege- und Haushaltsprodukten, z. B. Detergenzien; Spielzeug, Textilien, Kleidung usw.; · b) Dienstleistungen, z. B. Tätowierung und künstliche Bräunung. · (2) Wissenschaftlicher Ausschuss „Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu auftretende Risiken“ (SCHEER) Auf Ersuchen der Kommissionsdienststellen erstellt der SCHEER Gutachten zu Fragen im Zusammenhang mit Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu auftretenden Risiken. Insbesondere erstellt der Ausschuss Gutachten zu Fragen im Zusammenhang mit neu auftretenden oder neu identifizierten Gesundheits- und Umweltrisiken und zu großen, komplexen oder multidisziplinären Themen, die einer umfassenden Bewertung der Risiken für die Verbrauchersicherheit oder die öffentliche Gesundheit bedürfen und sich auf damit zusammenhängende Fragen beziehen, die nicht von anderen Risikobewertungsstellen der Union abgedeckt werden. Beispiele für Tätigkeitsbereiche sind: mit Antibiotikaresistenz zusammenhängende potenzielle Risiken, neue Technologien wie Nanotechnologie, Medizinprodukte einschließlich solcher, die Stoffe tierischen und/oder menschlichen Ursprungs enthalten, Tissue-Engineering, Blutprodukte, Fertilitätsreduktion, physikalische Gefahren wie Lärm und elektromagnetische Felder, Wechselwirkung von Risikofaktoren, Synergieeffekte, kumulative Effekte und Methoden zur Bewertung neuer Risiken. Er kann auch aufgefordert werden, Fragen im Zusammenhang mit Faktoren der öffentlichen Gesundheit und nicht übertragbaren Krankheiten zu untersuchen. Der SCHEER erstellt ferner Gutachten zu Risiken im Zusammenhang mit Schadstoffen, die in den Umweltmedien freigesetzt werden, sowie mit anderen biologischen und physikalischen Faktoren oder sich ändernden physikalischen Bedingungen, die sich negativ auf Gesundheit und Umwelt auswirken können, beispielsweise im Zusammenhang mit Luftqualität, Gewässern, Abfällen und Böden, sowie zur Ökobilanz. Unbeschadet der Zuständigkeiten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und anderer Einrichtungen der Union, die Risikobewertungen vornehmen, kann er ferner aufgefordert werden, sich mit Fragen im Zusammenhang mit der Untersuchung der Toxizität und Ökotoxizität chemischer, biochemischer und biologischer Verbindungen zu befassen, deren Verwendung die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädigen könnte; dazu zählen auch Biozide. Darüber hinaus wird sich der Ausschuss mit den methodischen Aspekten der Bewertung von Gesundheits- und Umweltrisiken chemischer Stoffe, einschließlich Chemikaliengemischen, befassen, die erforderlich ist, um solide und kohärente Beratung in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich zu leisten und in enger Zusammenarbeit mit anderen europäischen Agenturen zu den einschlägigen Fragen beizutragen.
der Wissenschaftliche Ausschuss „Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu auftretende Risiken“ (SCHEER).
Mit dem Beschluss 2008/721/EG der Kommission wurde eine Beratungsstruktur für die wissenschaftliche Risikobewertung in den Bereichen Verbrauchersicherheit,…
Mit dem Beschluss 2008/721/EG hat die Kommission drei wissenschaftliche Ausschüsse für Verbrauchersicherheit (SCCS), für Gesundheits- und Umweltrisiken (SCHER)…
Mit dem Beschluss 2004/210/EG wurden folgende Ausschüsse eingesetzt: der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ (nachfolgend: „SCCP“), der Wissenschaftliche…
Der Wissenschaftliche Ausschuss für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen (im Folgenden „der Ausschuss“) wurde mit dem…
Mit Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wurden zehn Wissenschaftliche Gremien eingesetzt, die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.