Erwägungsgrund 3 32024D1638
Im Jahr 2019 verhandelten die Vertragsparteien des ECV (im Folgenden „Vertragsparteien“) über die Modernisierung des ECV, um ihn mit den Grundsätzen des Übereinkommens von Paris, den Erfordernissen einer nachhaltigen Entwicklung und der Bekämpfung des Klimawandels sowie mit modernen Investitionsschutzstandards in Einklang zu bringen.