Erwägungsgrund 4 32024D1644
Auf einer Ad-hoc-Konferenz am 24. Juni 2022 erzielten die Vertragsparteien eine grundsätzliche Einigung über den modernisierten Wortlaut der Übereinkunft und schlossen damit die Verhandlungen ab, unbeschadet der abschließenden Bewertung durch die Vertragsparteien. Das Verhandlungsergebnis sollte auf der 33. Sitzung der Energiechartakonferenz am 22. November 2022 angenommen werden.