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Es ist angezeigt, dass die Union ihr Stimmrecht bei der Abstimmung über die vorgeschlagenen Änderungen der Übereinkunft in der Energiechartakonferenz nicht ausübt und dass sie für Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen, die von den Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien sind, zu vertretenden Standpunkte festlegt. Dies gilt unbeschadet der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten sowie jeglicher künftiger Koordinierung nach dem Rücktritt der Union von der Übereinkunft.
Es ist angezeigt, dass die Union ihr Stimmrecht bei der Abstimmung über die vorgeschlagenen Änderungen des ECV und des Protokolls sowie über die vorgeschlagenen…
Es ist angezeigt, dass Euratom ihr Stimmrecht bei der Abstimmung über die vorgeschlagenen Änderungen der Übereinkunft in der Energiechartakonferenz nicht ausübt…
Die von den vorgeschlagenen Änderungen der Übereinkunft erfassten Bereiche fallen weitgehend in die ausschließliche Zuständigkeit der Union. Die…
Gemäß Artikel 36 Absatz 7 des Vertrags über die Energiecharta (im Folgenden „Übereinkunft“) übt die Union bei der Abstimmung über die vorgeschlagenen Änderungen…
Es ist angezeigt, dass Euratom ihr Stimmrecht bei der Abstimmung über die vorgeschlagenen Änderungen des ECV und des Protokolls sowie über die vorgeschlagenen…
Gemäß Artikel 36 Absatz 7 des Vertrags über die Energiecharta (ECV) übt die Union ihr Stimmrecht bei der Abstimmung über die vorgeschlagenen Änderungen von und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.