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Es ist angezeigt, dass die Union ihr Stimmrecht bei der Abstimmung über die vorgeschlagenen Änderungen des ECV und des Protokolls sowie über die vorgeschlagenen Klarstellungen und Beschlüsse in der Energiechartakonferenz nicht ausübt. Es ist außerdem angezeigt, für Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen, den von den Mitgliedstaaten, die gemeinsam handelnde Vertragsparteien sind, zu vertretenden Standpunkt festzulegen. Dieser Standpunkt gilt unbeschadet der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten. Dieser Standpunkt ergänzt den im Beschluss (EU) 2024/1644 des Rates festgelegten Standpunkt.
Es ist angezeigt, dass Euratom ihr Stimmrecht bei der Abstimmung über die vorgeschlagenen Änderungen des ECV und des Protokolls sowie über die vorgeschlagenen…
Es ist angezeigt, dass die Union ihr Stimmrecht bei der Abstimmung über die vorgeschlagenen Änderungen der Übereinkunft in der Energiechartakonferenz nicht…
Es ist angezeigt, dass Euratom ihr Stimmrecht bei der Abstimmung über die vorgeschlagenen Änderungen der Übereinkunft in der Energiechartakonferenz nicht ausübt…
Gemäß Artikel 36 Absatz 7 des Vertrags über die Energiecharta (ECV) übt die Union ihr Stimmrecht bei der Abstimmung über die vorgeschlagenen Änderungen von und…
Die von den vorgeschlagenen Änderungen der Übereinkunft erfassten Bereiche fallen weitgehend in die ausschließliche Zuständigkeit der Union. Die…
Gemäß Artikel 36 Absatz 7 des Vertrags über die Energiecharta (im Folgenden „Übereinkunft“) übt die Union bei der Abstimmung über die vorgeschlagenen Änderungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.