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Es ist angezeigt, eine Ausnahme einzuführen, mit der die Freigabe von Geldern ermöglicht wird, die aufgrund der Beteiligung einer in der Liste geführten Korrespondenzbank an ihrem Transfer eingefroren wurden, sofern dieser Transfer zwischen zwei nicht in der Liste geführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen und unter Nutzung von Konten von nicht in der Liste geführten Kredit- oder sonstigen Finanzinstituten erfolgt. Zusätzlich sollte, wenn angezeigt, eine Ausnahme eingeführt werden, welche die Freigabe von Geldern ermöglicht, die aufgrund der Beteiligung einer in der Liste aufgeführten emittierenden Bank an ihrem Transfer eingefroren wurden, sofern der Transfer zwischen zwei nicht in der Liste aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen erfolgt.
Am 24. Juni 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/1738 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1738 wird eine…
Es bedarf einer zusätzlichen Ausnahmeregelung in Bezug auf das Einfrieren von Geldern und das Verbot der Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen…
Ferner ist es angezeigt, eine Ausnahme einzuführen, um die Freigabe eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen für den Fall zu ermöglichen, dass ein…
Des Weiteren ist es angezeigt, eine Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot der Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen…
Angesichts der Schwere des Vorfalls sollte eine weitere Organisation in die im Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP enthaltene Liste der natürlichen und…
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels und vorausgesetzt, die betreffenden Gelder wurden infolge der Beteiligung einer als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.