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Am 24. Juni 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/1738 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1738 wird eine Ausnahmeregelung eingeführt, mit der die Freigabe von Geldern ermöglicht wird, die aufgrund der Beteiligung einer benannten zwischengeschalteten Bank an ihrem Transfer eingefroren wurden, sofern der Transfer zwischen zwei nicht benannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen und unter Verwendung von Konten bei nicht benannten Kreditinstituten oder anderen Finanzinstituten erfolgt. Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1738 wird auch eine Ausnahmeregelung eingeführt, welche die die Freigabe von Geldern ermöglicht, die aufgrund der Beteiligung einer in der Liste aufgeführten emittierenden Bank eingefroren wurden, sofern der Transfer zwischen zwei nicht benannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen erfolgt.
Es ist angezeigt, eine Ausnahmeregelung einzuführen, mit der die Freigabe von Geldern ermöglicht wird, die aufgrund der Beteiligung einer benannten…
Es ist angezeigt, eine Ausnahme einzuführen, mit der die Freigabe von Geldern ermöglicht wird, die aufgrund der Beteiligung einer in der Liste geführten…
Am 23. February 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/265 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen, mit dem eine Ausnahmeregelung für…
Am 6. Oktober 2022 erließ der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1907 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP, mit dem ein weiteres Kriterium für die Aufnahme…
Am 8. April 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/582 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen, mit dem weitere Optionen für Ausnahmen in…
Am 25. Februar 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/432 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2023/432 wurden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.