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Es ist daher angezeigt, die Mandate der Europäischen Staatsanwälte aus Deutschland, Estland, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Rumänien und Finnland bis zum 30. Juni 2029 zu verlängern.
Am 29. Februar 2024 hat der Rat die 14 Europäischen Staatsanwälte befragt, deren Mandat am 28. Juli 2026 ausläuft. Alle 14 gaben an, bis zum 30. Juni 2029 für…
Um die Kontinuität der Arbeitsweise des Kollegiums der EUStA, das aus dem Europäischen Generalstaatsanwalt und einem Europäischen Staatsanwalt je teilnehmendem…
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1117 des Rates hat der Rat 14 Europäische Staatsanwälte für eine nicht erneuerbare Amtszeit von sechs Jahren ernannt.…
Die Mandate der folgenden Europäischen Staatsanwälte der EUStA werden bis zum 30. Juni 2029 verlängert: — Herr Andrés RITTER — Frau Kristel SIITAM NYIRI — Frau…
Die Mandate von acht Europäischen Staatsanwälten, die mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1117 des Rates für einen nicht verlängerbaren Zeitraum von drei…
Die Mandate von acht Europäischen Staatsanwälten, die mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1117 des Rates für einen nicht verlängerbaren Zeitraum von drei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.