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Am 29. Februar 2024 hat der Rat die 14 Europäischen Staatsanwälte befragt, deren Mandat am 28. Juli 2026 ausläuft. Alle 14 gaben an, bis zum 30. Juni 2029 für das Amt zur Verfügung zu stehen. Zur Bestimmung der sieben Europäischen Staatsanwälte, deren Mandat verlängert werden sollen, fand am 12. April 2024 ein Losentscheid statt. Die Europäischen Staatsanwälte der folgenden Mitgliedstaaten wurden ausgewählt: Deutschland, Estland, Kroatien, Lettland, Luxemburg Rumänien und Finnland.
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1117 des Rates hat der Rat 14 Europäische Staatsanwälte für eine nicht erneuerbare Amtszeit von sechs Jahren ernannt.…
Es ist daher angezeigt, die Mandate der Europäischen Staatsanwälte aus Deutschland, Estland, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Rumänien und Finnland bis zum 30.…
Die Mandate von acht Europäischen Staatsanwälten, die mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1117 des Rates für einen nicht verlängerbaren Zeitraum von drei…
Die Mandate von acht Europäischen Staatsanwälten, die mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1117 des Rates für einen nicht verlängerbaren Zeitraum von drei…
Die Mandate von acht Europäischen Staatsanwälten, die mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1117 des Rates für einen nicht verlängerbaren Zeitraum von drei…
Um die Kontinuität der Arbeitsweise des Kollegiums der EUStA, das aus dem Europäischen Generalstaatsanwalt und einem Europäischen Staatsanwalt je teilnehmendem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.