Erwägungsgrund 4 32024D1758
Einige Bestimmungen des Abkommens sollten bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden
Einige Bestimmungen des Abkommens sollten bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden