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Eine Unterstützungsmaßnahme, die aus der Europäischen Friedensfazilität (EFF) finanziert wird (im Folgenden „Unterstützungsmaßnahme“), wird zugunsten Kenias (im Folgenden „Begünstigter“) eingerichtet.
Ziel der Unterstützungsmaßnahme ist es, die operativen Fähigkeiten der kenianischen Streitkräfte zu stärken, um die territoriale Unversehrtheit und Souveränität Kenias sowie seine Zivilbevölkerung vor internen und externen Bedrohungen zu schützen, Grenzgebiete zu sichern und verstärkte Operationen von Al-Shabaab entlang der Grenze zu Somalia zu bekämpfen.
Um die in Absatz 2 genannten Ziele zu erreichen, werden mit der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden, finanziert: Mit der Unterstützungsmaßnahme werden auch damit zusammenhängende Ausstattung und Dienstleistungen, einschließlich der erforderlichen technischen Ausbildung, finanziert.
taktische unbemannte Luftfahrtzeuge;
Systeme zur Abwehr feindlicher unbemannter Luftfahrtzeuge;
Systeme zur Bekämpfung unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen;
Systeme für die elektronische Kampfführung;
taktische geländegängige Militärfahrzeuge;
ein mobiler Behandlungsplatz;
Ausrüstung für Marineeinheiten.
Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 42 Monate ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses.
Ausrüstung für elektronische Kampfführung;
Ausrüstung zur Unterstützung von Feldeinsätzen;
militärtechnische Ausrüstung,
Ausrüstung zur Aufdeckung und für Gegenmaßnahmen;
Damit das in Absatz 2 genannte Ziel erreicht wird, wird mit der Unterstützungsmaßnahme die folgende Ausrüstung finanziert:
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