Erwägungsgrund 3 32024D1794
Die Gewährleistung der allgemeinen Stabilität, Souveränität und territorialen Unversehrtheit Kenias sowie die Förderung seiner friedlichen Entwicklung und der Achtung der Menschenrechte im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Januar 2018 zum integrierten Ansatz für externe Konflikte und Krisen sind wichtige Prioritäten der Union.