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In Ziffer 14 der Resolution 2699 (2023) des Sicherheitsrats wird gefordert, das „gezielte Rüstungsembargo“ für Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial, das gemäß Ziffer 11 der Resolution 2653 (2022) auf Personen und Einrichtungen, die von dem mit Ziffer 19 der Resolution 2653 (2022) des Sicherheitsrats eingesetzten Ausschuss benannt wurden, anzuwenden ist, durch ein Waffenembargo für Kleinwaffen, leichte Waffen und Munition zu ersetzen, das für das gesamte Hoheitsgebiet Haitis gilt.
Am 24. Juni 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/1804 angenommen, mit dem der Beschluss (GASP) 2022/2319 im Einklang mit der Resolution 2699 (2023) des…
Zur Gewährleistung der wirksamen Umsetzung von Ziffer 14 der Resolution 2699 (2023) des Sicherheitsrats ist es angezeigt, das Waffenembargo auf Kleinwaffen und…
In Ziffer 2 der Resolution 2752 (2024) wird ein Verbot der Lieferung, des Verkaufs oder der Weitergabe von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial jeder Art,…
In der UNSCR 2653 (2022) wird festgestellt, dass die Situation in Haiti nach wie vor eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit in der…
Am 24. März 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/601 angenommen, mit dem der Beschluss (GASP) 2022/2319 im Einklang mit der Resolution 2752 (2024) des…
Am 5. März 2014 nahm der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2142 (2014) an, in der er das Waffenembargo gegen Somalia bestätigte und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.