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In Ziffer 2 der Resolution 2752 (2024) wird ein Verbot der Lieferung, des Verkaufs oder der Weitergabe von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial jeder Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und Ersatzteilen für dieselben eingeführt. Außerdem wird ein Verbot von technischer Hilfe, Ausbildung, finanzieller oder anderer Hilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten oder der Bereitstellung, der Wartung oder des Einsatzes von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial eingeführt. Die Resolution 2752 (2024) ersetzt somit das Waffenembargo für Kleinwaffen, leichte Waffen und Munition gemäß der Resolution 2699 (2023).
In Ziffer 14 der Resolution 2699 (2023) des Sicherheitsrats wird gefordert, das „gezielte Rüstungsembargo“ für Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial, das…
Zur Gewährleistung der wirksamen Umsetzung von Ziffer 14 der Resolution 2699 (2023) des Sicherheitsrats ist es angezeigt, das Waffenembargo auf Kleinwaffen und…
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 27. Juli 2023 die Resolution 2693 (2023) (im Folgenden „Resolution 2693 (2023) des VN-Sicherheitsrats“)…
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 27. Juli 2023 die Resolution 2693 (2023) verabschiedet. In dieser Resolution ist festgelegt, dass die Maßnahmen…
Am 24. Juni 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/1804 angenommen, mit dem der Beschluss (GASP) 2022/2319 im Einklang mit der Resolution 2699 (2023) des…
Am 5. März 2014 nahm der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2142 (2014) an, in der er das Waffenembargo gegen Somalia bestätigte und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.