Erwägungsgrund 2 32024D2939
In der harmonisierten Bilanz (HB) sollten Salden des Eurosystems weder von den nationalen Zentralbanken unter der Passivposition 10.2 der HB „Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Emission von EZB-Schuldverschreibungen“ noch von der EZB unter der Aktivposition 9.3 der HB „Forderungen im Zusammenhang mit der Emission von EZB-Schuldverschreibungen“ ausgewiesen werden. Unter der Passivposition 10.2 der HB sollten TARGET-Verbindlichkeiten getrennt von den anderen Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten ausgewiesen werden, die unter der Passivposition 10.4 der HB „Sonstige Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems (netto)“ ausgewiesen werden sollten. Ebenso sollten unter der Position 9.3 der HB TARGET-Forderungen getrennt von anderen Intra-Eurosystem-Forderungen ausgewiesen werden. Für die Zwecke der Verteilung der monetären Einkünfte sollte die Zusammensetzung der Bemessungsgrundlage und die Liste der gesondert erfassbaren Vermögenswerte geändert werden, um den genannten Aspekten Rechnung zu tragen.