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Mit dem Beschluss (EU) 2023/1013 des Rates wurde eine Ausnahme von den Artikeln 2, 3 und 4 des Beschlusses 2013/471/EU in Bezug auf die Gewährung der Tagegelder und die Erstattung der Reisekosten der Mitglieder des Ausschusses sowie deren Stellvertreter (zusammen als „Anspruchsberechtigte“ bezeichnet) eingeführt, nach der Anspruchsberechtigte, die mit elektronischen Mitteln virtuell an Sitzungen teilnehmen, ein Anrecht auf Tagegeld haben. Es wurde ferner für angezeigt erachtet, dass diese Regelung bezüglich der Gewährung dieser Tagegelder Teil einer künftigen umfassenden Überarbeitung des Beschlusses 2013/471/EU ist, die vor Ablauf der laufenden Amtszeit des Ausschusses durchzuführen ist.
Der Beschluss (EU) 2023/1013 sah ein Tagegeld für Anspruchsberechtigte vor, die mit elektronischen Mitteln an virtuell an bestimmten Sitzungen des Ausschusses…
Mit dem Beschluss 2013/471/EU des Rates wurden Vorschriften über die Gewährung der Tagegelder und die Erstattung der Reisekosten der Mitglieder des Europäischen…
Am 25. August 2023 ersuchte der Ausschuss den Rat, einen neuen Beschluss über die Gewährung der Tagegelder und die Erstattung der Reisekosten der Mitglieder des…
Die Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (im Folgenden „Ausschuss“) und deren Stellvertreter (im Folgenden gemeinsam die…
Der Ausschuss sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Berichte über die den Anspruchsberechtigten im Vorjahr erstatteten Reisekosten und…
Die Beträge der den Mitgliedern des Ausschusses und deren Stellvertretern zu zahlenden Tagegelder sind seit 2013 nicht mehr angepasst worden und sollten daher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.