Erwägungsgrund 3 32024D1809
Der Beschluss (EU) 2023/1013 sah ein Tagegeld für Anspruchsberechtigte vor, die mit elektronischen Mitteln an virtuell an bestimmten Sitzungen des Ausschusses teilnehmen. Insbesondere sah der Beschuss Tagegelder für entsprechend der Geschäftsordnung des Ausschusses genehmigte Sitzungen vor, mit Ausnahme von Präsidiumssitzungen, Plenartagungen, Sitzungen der Fachgruppen und Sitzungen der Beratenden Kommission für den industriellen Wandel sowie, unter hinreichend begründeten und außergewöhnlichen Umständen, für andere ordnungsgemäß genehmigte Sitzungen, die nicht als Präsenzsitzung organisiert werden können und für die institutionelle und die Geschäftskontinuität des Ausschusses von wesentlicher Bedeutung sind. Aus Gründen der Klarheit und Transparenz ist es angezeigt, dieselben Bedingungen, die seit 2023 gelten, auch in den vorliegenden Beschluss aufzunehmen.