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Der Beschluss (EU) 2023/1013 sah ein Tagegeld für Anspruchsberechtigte vor, die mit elektronischen Mitteln an virtuell an bestimmten Sitzungen des Ausschusses teilnehmen. Insbesondere sah der Beschuss Tagegelder für entsprechend der Geschäftsordnung des Ausschusses genehmigte Sitzungen vor, mit Ausnahme von Präsidiumssitzungen, Plenartagungen, Sitzungen der Fachgruppen und Sitzungen der Beratenden Kommission für den industriellen Wandel sowie, unter hinreichend begründeten und außergewöhnlichen Umständen, für andere ordnungsgemäß genehmigte Sitzungen, die nicht als Präsenzsitzung organisiert werden können und für die institutionelle und die Geschäftskontinuität des Ausschusses von wesentlicher Bedeutung sind. Aus Gründen der Klarheit und Transparenz ist es angezeigt, dieselben Bedingungen, die seit 2023 gelten, auch in den vorliegenden Beschluss aufzunehmen.
Mit dem Beschluss (EU) 2023/1013 des Rates wurde eine Ausnahme von den Artikeln 2, 3 und 4 des Beschlusses 2013/471/EU in Bezug auf die Gewährung der Tagegelder…
Am 25. August 2023 ersuchte der Ausschuss den Rat, einen neuen Beschluss über die Gewährung der Tagegelder und die Erstattung der Reisekosten der Mitglieder des…
In hinreichend begründeten und außergewöhnlichen Umständen wird das in Absatz 1 genannte Tagegeld auch für andere ordnungsgemäß genehmigte Sitzungen als…
Mit dem Beschluss 2013/471/EU des Rates wurden Vorschriften über die Gewährung der Tagegelder und die Erstattung der Reisekosten der Mitglieder des Europäischen…
Nach Artikel 15 Absatz 6 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 erhalten die Mitglieder des Überwachungsausschusses gemäß der geltenden Regelung der…
Das Tagegeld für Anspruchsberechtigte, die an Präsenzsitzungen teilnehmen, beträgt 367 EUR. Der Ausschuss kann beschließen, das Tagegeld um höchstens 50 % zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.