Erwägungsgrund 8 32024D1864
Insbesondere ist es angezeigt, das Ausfuhrverbot für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und fortschrittliche Güter und Technologien auszuweiten und weitere Ausfuhrbeschränkungen für Güter einzuführen, die insbesondere zur Stärkung der industriellen Kapazitäten von Belarus beitragen könnten.