Erwägungsgrund 9 32024D1864
Es ist ferner angezeigt, die Durchfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, von Gütern und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, von Gütern, die insbesondere zur Stärkung der industriellen Kapazitäten von Belarus beitragen könnten, von Gütern und Technologien, die für die Verwendung in der Luftfahrt oder der Raumfahrtindustrie geeignet sind, sowie von aus der Union ausgeführten Waffen durch das Hoheitsgebiet von Belarus zu verbieten.