Erwägungsgrund 5 32024D3217BESCHLUSS (EU) 2024/3217 DES RATES vom 5. Dezember 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Union in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe und in dem Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf das Mandat der Ad-hoc-Arbeitsgruppe zu vertreten ist
Um die Organisation und das Funktionieren der Ad-hoc-Arbeitsgruppe zu gewährleisten und damit die praktische Durchführung des Abkommens zu erleichtern, muss das…
Erwägungsgrund 6 32024D3217BESCHLUSS (EU) 2024/3217 DES RATES vom 5. Dezember 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Union in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe und in dem Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf das Mandat der Ad-hoc-Arbeitsgruppe zu vertreten ist
Daher muss die Ad-hoc-Arbeitsgruppe ihr Mandat festlegen und der Gemischte Ausschuss einen Beschluss zur Genehmigung dieses Mandats annehmen.
Erwägungsgrund 3 32024D3217BESCHLUSS (EU) 2024/3217 DES RATES vom 5. Dezember 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Union in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe und in dem Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf das Mandat der Ad-hoc-Arbeitsgruppe zu vertreten ist
Nach Artikel 7A Absatz 6 des Abkommens legt die mit Artikel 7A Absatz 1 des Abkommens eingesetzte Ad-hoc-Arbeitsgruppe ihr Mandat fest, das vom Gemischten…
Erwägungsgrund 4 32007D0825BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien zur Erleichterung der Visaerteilung (2007/825/EG)
Mit dem Abkommen wird ein Gemischter Ausschuss für das Abkommen eingesetzt, der sich eine Geschäftsordnung geben kann. Es sollte ein vereinfachtes Verfahren für…
Erwägungsgrund 4 32007D0824BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zur Erleichterung der Visaerteilung (2007/824/EG)
Mit dem Abkommen wird ein Gemischter Ausschuss für das Abkommen eingesetzt, der sich eine Geschäftsordnung geben kann. Es sollte ein vereinfachtes Verfahren für…
Erwägungsgrund 4 32007D0823BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Montenegro zur Erleichterung der Visaerteilung (2007/823/EG)
Mit dem Abkommen wird ein Gemischter Ausschuss für das Abkommen eingesetzt, der sich eine Geschäftsordnung geben kann. Es sollte ein vereinfachtes Verfahren für…