Erwägungsgrund 5 32024D0190
Am 5. Oktober 2023 beschloss der EZB-Rat im Anschluss an die erste regelmäßige Überprüfung der klimabezogenen Bewertungsmethodik, dass bestehende öffentliche Informationen über die klimabezogene Bewertungsmethodik in konsolidierter Form dargelegt und im Rahmen des Beschlusses (EU) 2016/948 (EZB/2016/16) veröffentlicht werden sollten. Dadurch sollen die Rechtssicherheit, Klarheit und Transparenz in Bezug auf die klimabezogene Bewertungsmethodik und den Tilting-Ansatz verbessert werden.