Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1613 (EZB/2022/29) wurden Klimaschutzaspekte durch „Umschichtung“ („Tilting“) der Bezugsgröße zugunsten von Emittenten mit einer besseren Klimaleistung einbezogen, d. h. dass in der Bilanz des Eurosystems der Anteil der Wertpapiere, die von Unternehmen mit einer besseren Klimaleistung ausgegeben werden, im Vergleich zum Anteil der Wertpapiere, die von Unternehmen mit einer schlechteren Klimaleistung ausgegeben werden, erhöht wurde. Wie in Erwägungsgrund 1 des Beschlusses (EU) 2022/1613 (EZB/2022/29) ausgeführt wird‚ sollte die Klimaleistung von Emittenten anhand ihrer Treibhausgasemissionen, des Ambitionsniveaus ihrer CO2-Reduktionsziele und ihrer klimabezogenen Offenlegungen gemessen werden.
Folgender Anhang wird dem Beschluss (EU) 2016/948 (EZB/2016/16) hinzugefügt: „ANHANG KLIMABEZOGENE BEWERTUNGSMETHODIK UND TILTING-ANSATZ 1. KLIMABEZOGENE…
1. KLIMABEZOGENE BEWERTUNGSMETHODIK Für jeden Emittenten wird anhand einer vom EZB-Rat festgelegten Formel auf Grundlage von drei Kennzahlen, der…
Am 22. Juni 2022 beschloss der EZB-Rat, das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (corporate sector purchase programme — CSPP) zu ändern,…
Am 19. September 2022 veröffentlichte die Europäische Zentralbank (EZB) auf ihrer Website weitere Einzelheiten zur Einbeziehung von Klimaschutzaspekten in den…
Im Beschluss (EU) 2016/948 (EZB/2016/16) wird folgender Artikel 4a eingefügt: Einbeziehung von Klimaschutzaspekten in die Bezugsgröße In die in Artikel 4 Absatz…
Die Einbeziehung von Klimaschutzaspekten in die Bezugsgröße untermauert zudem zusammen mit der Einführung von Beschränkungen hinsichtlich der Restlaufzeit von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.