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Eine Unterstützungsmaßnahme, die aus der Europäischen Friedensfazilität (EFF) finanziert wird (im Folgenden „Unterstützungsmaßnahme“), wird zugunsten von Benin (im Folgenden „Begünstigter“) eingerichtet.
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Stärkung der Fähigkeiten der beninischen Streitkräfte, wenn es darum geht, die territoriale Unversehrtheit und Souveränität Benins sowie die Zivilbevölkerung des Landes vor internen und externen Angriffen zu schützen;
Leistung eines Beitrags zu Frieden und Stabilität in der Region.
Um die in Absatz 2 festgelegten Ziele zu erreichen, werden mit der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden, finanziert:
Munition für die Einheiten der beninischen Streitkräfte, die sich im Norden Benins befinden, für den speziellen Zweck der einsatzvorbereitenden Ausbildung;
Kleinwaffen für die im Rahmen der Operation Mirador im Norden Benins eingesetzten beninischen Streitkräfte für operative Zwecke.
Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 30 Monate ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses.
Ziel der Unterstützungsmaßnahme ist es, die Fähigkeiten der beninischen Streitkräfte zum Schutz der territorialen Unversehrtheit und Souveränität Benins sowie…
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Eine Unterstützungsmaßnahme, die aus der Europäischen Friedensfazilität (EFF) finanziert wird (im Folgenden „Unterstützungsmaßnahme“), wird zugunsten von Benin…
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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