Erwägungsgrund 2 32024D2016
Im Anschluss an die Überprüfung entschied der EZB-Rat, dass die Verzinsung nicht geldpolitischer Einlagen transparenter werden muss. Die für diese Einlagen geltenden Zinssätze sind in mehreren Rechtsakten festgelegt. Zur Verbesserung der Transparenz und Kohärenz von miteinander zusammenhängenden Rechtsakten sollten die Zinssätze umfassend in einem einzigen Rechtsakt festgelegt werden, um die Bekanntgabe der Zinssätze zu erleichtern und künftige Anpassungen dieser Zinssätze zu ermöglichen. Dementsprechend wurde am 16. April 2024 der Beschluss (EU) 2024/1209 der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/11) erlassen.