Art. 2 32024D2023BESCHLUSS (EU) 2024/2023 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 3. Juli 2024 zur Änderung des Beschlusses EZB/2004/2 zur Verabschiedung der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/18)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 4 32021D2321BESCHLUSS (EU) 2021/2321 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 10. Dezember 2021 zur Übertragung von Beschlüssen zur Ausstellung von Laissez-passer der Union für Antragsteller im Zuständigkeitsbereich der Europäischen Zentralbank (EZB/2021/55)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32026D2037BESCHLUSS (EU) 2026/2037 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 21. August 2026 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2021/1442 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von internen Modellbeschlüssen und fristverlängernden Beschlüssen (EZB/2021/38) (EZB/2026/20)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32025D1240BESCHLUSS (EU) 2025/1240 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 11. Juni 2025 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/187 über die Umsetzung des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (EZB/2020/8) (EZB/2025/20)
Dieser Beschluss tritt am fünften Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 32024D2830BESCHLUSS (EU) 2024/2830 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 29. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/911 zu den TARGET-EZB-Bedingungen (EZB/2022/22) (EZB/2024/30)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.