Erwägungsgrund 1 32024D2023
Zur Verbesserung der Arbeitsweise der Beschlussorgane und unter Berücksichtigung der Erfahrungen, die seit der Übertragung der Aufsichtsaufgaben durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates auf die EZB gewonnen wurden, sollten das Erfordernis zur Unterzeichnung der Sitzungsprotokolle des EZB-Rates durch den Präsidenten und die Regelung, dass Sitzungsprotokolle des Aufsichtsgremiums dem EZB-Rat zur Verfügung zu stellen sind, angepasst werden, redaktionelle Klarstellungen vorgenommen und technische Entwicklungen in der Geschäftsordnung der EZB widergespiegelt werden.