Erwägungsgrund 5 32023D2687BESCHLUSS (GASP) 2023/2687 DES RATES vom 27. November 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/667 über eine Unterstützungsmaßnahme in Form eines allgemeinen Programms zur Unterstützung der Afrikanischen Union im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität im Zeitraum 2022-2024
Der Beschluss (GASP) 2022/667 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32022D1284BESCHLUSS (GASP) 2022/1284 DES RATES vom 21. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Der Beschluss (GASP) 2022/339 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32024D0633BESCHLUSS (GASP) 2024/633 DES RATES vom 19. Februar 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation
Der Beschluss (GASP) 2022/266 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32024D1784BESCHLUSS (GASP) 2024/1784 DES RATES vom 24. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
Der Beschluss (GASP) 2023/2135 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32024D3154BESCHLUSS (GASP) 2024/3154 DES RATES vom 16. Dezember 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
Der Beschluss (GASP) 2023/2135 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32022D1285BESCHLUSS (GASP) 2022/1285 DES RATES vom 21. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Der Beschluss (GASP) 2022/338 sollte daher entsprechend geändert werden —