Art. 1 32026D1223BESCHLUSS (GASP) 2026/1223 DES RATES vom 4. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/1984 zur Unterstützung der institutionellen Übergangsplanung für nicht routinemäßige Missionen und Ermittlungskapazitäten der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW)
In Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2024/1984 wird die Angabe „24 Monate“ durch die Angabe „36 Monate“ ersetzt.
Art. 1 32025D1354BESCHLUSS (GASP) 2025/1354 DES RATES vom 8. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)
Artikel 18 Satz 2 des Beschlusses 2014/219/GASP erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 31. Januar 2027, mit Ausnahme des Artikels 14a, der bis zum 31. Januar…
Art. 1 Nr. 1 32024D2880BESCHLUSS (GASP) 2024/2880 DES RATES vom 18. November 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2354 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung des Einsatzes der ruandischen Verteidigungskräfte in Mosambik
Artikel 1 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Art. 1 32026D1227BESCHLUSS (GASP) 2026/1227 DES RATES vom 8. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2015 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Islamischen Republik Mauretanien
Artikel 1 Absatz 4 des Beschlusses (GASP) 2024/2015 erhält folgende Fassung:
Art. 1 32026D1202BESCHLUSS (GASP) 2026/1202 DES RATES vom 4. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/921 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau
Artikel 1 Absatz 4 des Beschlusses (GASP) 2023/921 erhält folgende Fassung: