Beschluss (EU) 2024/2035 der Kommission vom 29. Juli 2024 über einen Verstoß in Bezug auf die von Italien für das Jahr 2024 festgelegten Gebührensätze für Flugsicherungsgebühren (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 5240) (Nur der italienische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
Art. 3 32024D2035
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