Erwägungsgrund 2 32025D0543
Die von der Kommission festgestellten Unregelmäßigkeiten betrafen die Berechnung der folgenden Anpassungen, die Italien in die Gebührensätzen für das Jahr 2024 in Bezug auf die Flugsicherungsorganisation „ENAV“ aufgenommen hatte:a)Anpassungen bei der Kostenrisikoteilung, die sich aus dem Jahr 2022 aufgrund unvorhergesehener Änderungen der Kosten für neue und bestehende Investitionen der ENAV im Sinne des Artikels 28 Absatz 3 Buchstabe a und des Artikels 28 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 ergeben hatten;b)Anpassungen bei der Kostenrisikoteilung, die sich aus dem Jahr 2022 aufgrund unvorhersehbarer Änderungen der Zinssätze für Darlehen zur Deckung von Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung von Flugsicherungsdiensten der ENAV im Sinne des Artikels 28 Absatz 3 Buchstabe d und des Artikels 28 Absatz 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 ergeben hatten;