Art. 14 32024D2081
Überarbeitung
Die Durchführung dieses Beschlusses und seine Kohärenz mit anderen von der Union in der Region geleisteten Beiträgen werden regelmäßig überprüft. Der Sonderbeauftragte unterbreitet dem Rat, dem Hohen Vertreter und der Kommission jedes Jahr regelmäßig Zwischenberichte und bis Ende Mai 2028 einen abschließenden umfassenden Bericht über die Ausführung des Mandats.