32024D2081 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt. 15 32024D2081InkrafttretenBeschluss (GASP) 2024/2081 des Rates vom 26. Juli 2024 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Bosnien und Herzegowina Artikel 14Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Artikel 14